Kluger Rat – Notvorrat
Es wird empfohlen, dass sie für dich und die Personen in ihrem Haushalt einen Notvorrat anlegen
Was sollte unbedingt im Haus sein?
- Getränke:
9 Liter Wasser (1 Sixpack) pro Person, weitere Getränke - Lebensmittel für rund 1 Woche:
Zum Beispiel Reis, Teigwaren, Öl, Fertiggerichte, Salz, Zucker, Kaffee, Tee, Dörrfrüchte, Müesli, Zwieback, Schokolade, UHT-Milch, Hartkäse, Trockenfleisch, Konserven. - Verbrauchsgüter:
Batteriebetriebenes Radio, Taschenlampe, Ersatzbatterien. Kerzen, Streichhölzer/Feuerzeug, Gaskocher. - Und ausserdem:
50 Hygienmasken pro Person, Desinfektionsmittel, persönliche Medikamente und regelmässig benötigte Hygieneartikel, etwas Bargeld, Futter für Haustiere, usw.
Wie lege ich meinen Notvorrat an?
- Ihr Notvorrat sollte den persönlichen Bedürfnissen und Gewohnheiten entsprechen.
- Lebensmittel in den «Küchenalltag» integrieren, d. h. regelmässig konsumieren und wieder ersetzen.
- Auch sofort konsumierbare Produkte gehören in den Vorrat (ohne Kochen geniessbar).
- Alle Lebensmittel – und auch Medikamente – kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahren.
- Auf Haltbarkeit achten.
- Lebensmittel im Tiefkühler zählen übrigens auch zum Notvorrat, denn auch nach einem Stromausfall lassen sich die Nahrungsmittel noch problemlos konsumieren. Allerdings sollten einmal aufgetaute Lebensmittel nicht wieder eingefroren, sondern rasch verbraucht werden.
Wasser ist besonders wichtig!
In der Schweiz verfügen wir über eine sehr gute Versorgung mit Trinkwasser. Doch schon ein Unwetter kann eine Wasserleitung beschädigen oder das Trinkwasser verunreinigen. Dann ist eine eigene Reserve wichtig, bis die Versorgung wieder sichergestellt ist.
Wir empfehlen mindestens 9 Liter Wasser pro Person – ein Sixpack mit 1,5-Liter- Flaschen. Das ist einfach zu transportieren und mehrere Monate haltbar. Diese Menge sollte im Notfall zum Trinken und Kochen für drei Tage ausreichen. Nicht berücksichtigt ist dabei jedoch das Brauchwasser für die Körperhygiene, Toilettenspülung, usw.
Die Wasserversorger sind verpflichtet, die Bevölkerung ab dem vierten Tag eines Unterbruchs wieder mit einer minimalen Menge an Trinkwasser zu versorgen.

