Aktuelles

Trockenheit Sommer 2026

Kantonale Publikationen – gültig bis auf Widerruf

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gelten im Kanton Basel-Landschaft bis auf Weiteres verschiedene Massnahmen. Diese betreffen unter anderem den Umgang mit Feuer und Feuerwerk, das Abstellen von Motorfahrzeugen sowie die Entnahme und Nutzung von Gewässern.

Verbote:

  1. Das mit Verfügung vom 23. Juli 2026 verfügte absolute Feuerverbot im Freien wird hinsichtlich des Siedlungsgebiets aufgehoben. Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrandern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz/Kohle-/Einweg-Gasgrills etc.)
  2. Es besteht ein Feuerwerksverbot.
  3. Das Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluft-Ballons ist verboten.
  4. Das mit Verfügung vom 16. Juli 2026 verfügte Verbot Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflachen und Stoppelfeldern zu parkieren, wird aufgehoben.
  5. Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  6. Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot.
  7. Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und Teilen der Birs.
  8. Mehr Informationen zu den Teilabschnitten des Bade-, Betretungs- und Fischereiverbotes der Birs unter https://bit.ly/4wXbpDw

Nachfolgend sind die aktuellen Verfügungen abrufbar. 
2026-08-27 Verfügung Trockenheit
2026-08-13 Verfügung Trockenheit 
2026-07-30 Verfügung Trockenheit